Neues Formular für Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone

Wer in der Landwirtschaftszone baut, kennt die Situation: Bei Wohnnutzungen in der Nähe von Landwirtschaftsbetrieben können die vorgeschriebenen Mindestabstände aufgrund von Geruchs- oder Lärmemissionen zum Thema werden. Mit der Revision des Raumplanungsrechts wurde der Vorrang der Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone gestärkt. Unter bestimmten Voraussetzungen können deshalb umweltschutzrechtliche Erleichterungen gewährt werden.

 

Damit betroffene Eigentümerinnen, Eigentümer oder Bewohnende ihre Zustimmung zu solchen Erleichterungen gegenüber einem Landwirtschaftsbetrieb schriftlich festhalten können, steht neu eine «Einverständniserklärung für umweltschutzrechtliche Erleichterungen von den Geruchs- oder Lärmimmissionen zugunsten der Landwirtschaft» zur Verfügung. Das Formular wurde mit dem Landwirtschaftsamt, dem Interkantonalen Labor und dem Bauinspektorat des Kantons Schaffhausen abgestimmt und von den beteiligten Stellen freigegeben.

 

Die Erklärung kann bei Bau- und Bewilligungsverfahren als wichtiges Element in die Interessenabwägung der Behörden einfliessen.

 

Wichtig: Die Einreichung der Einverständniserklärung bedeutet nicht automatisch, dass dem Bauvorhaben in jedem Fall eine Erleichterung zugesprochen wird. Der Entscheid liegt weiterhin bei den zuständigen Behörden.