Förderprogramm für Hofdüngertransporte startet am 1. Juli 2026

Landwirtschaftsbetriebe aus dem Kanton Schaffhausen, die künftig Gülle oder Mist zur nächstgelegenen Biogasanlage transportieren und wieder abholen, erhalten ab 1. Juli 2026 über eine Dauer von drei Jahren eine Transportpauschale. Mit dem neuen Förderprogramm setzt der Regierungsrat ein Anliegen aus dem Postulat 2022/7 «Stillstand beim Biogas beenden» um und unterstützt die Ziele des kantonalen Umsetzungskonzepts «feuchte Biomasse». 

In den letzten Jahren haben sich die wirtschaftlichen Bedingungen für den Bau und Betrieb von Biogasanlagen dank Bundesförderung verbessert. Zwei neue Biogasanlagen im Kanton Schaffhausen zeigen, dass die Förderung wirkt. Landwirte, deren Betriebe in der Nähe von Biogasanlagen stehen und über Mist und Gülle verfügen, hatten bisher wenig Anreiz, ihre Biomasse in solchen Anlagen vergären zu lassen. Das ändert sich nun: Ab dem 1. Juli 2026 erhalten Landwirtschaftsbetriebe ohne eigene Biogasanlage neu Förderbeiträge, wenn sie Mist und/oder Gülle vom eigenen Hof zur nächstgelegenen Biogasanlage im Kanton Schaffhausen transportieren. Die Entfernung zur Biogasanlage darf maximal 15 km betragen. Zudem müssen die anfallenden Gärreste anschliessend wie gewohnt auf den selbst bewirtschafteten Feldern ausgebracht werden.

Eine Win-Win-Situation
Damit sollen die Vorteile der Vergärung von Hofdünger wie die lokale Produktion von Strom und Wärme, die bessere Auslastung der Biogasanlage sowie die Verbesserung der qualitativen Eigenschaften des Hofdüngers für die landwirtschaftliche Nutzung gezielt unterstützt werden. Pro Tonne angeliefertem Mist erhalten die Landwirtschaftsbetriebe einen Beitrag von 10 Franken und für einen Kubikmeter Gülle 3 Franken. Voraussetzung für die Auszahlung des Förderbeitrags ist die Abholung von Gärgut in gleicher Nährstoffmenge.

Abwicklung über das Energieförderprogramm
Um das Förderprogramm in Anspruch nehmen zu können, haben Landwirtschaftsbetriebe über das Förderportal der Energiefachstelle ein Fördergesuch einzureichen. Während der Förderdauer von maximal drei Jahren müssen sie der Energiefachstelle jeweils bis Ende Juni die Lieferungen von Hofdünger an eine Biogasanlage sowie die Rücklieferungen von Gärresten nachweisen. Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt jeweils im dritten Quartal. 

Für jede Förderperiode von Juli bis Juni stehen im Rahmen des Energieförderprogramms Fördermittel in Höhe von 40'000 Franken zur Verfügung. Übersteigt die Nachfrage das verfügbare Budget, werden die Mittel anteilig auf die nachgewiesenen Gärrestabholungen verteilt. Die detaillierten Förderbedingungen sind im Förderprogramm Energie festgelegt, das am 1. Juli 2026 veröffentlicht wird.