BVD-Bekämpfung: neuer BVD-Status
Information zum neuen BVD-Status ab 1. November 2026
Die Ausrottung der BVD aus den schweizerischen Rindviehbeständen ist in Sicht. Über 99% aller Bestände gelten als BVD frei. Um auch die letzten verbliebenen Seuchenherde noch zu eliminieren, werden die Vorschriften per 1. November 2026 verschärft.
Die BVD-Ampel (grün - orange - rot), welche bisher auf der TVD ersichtlich war, hat über das BVD-Risiko einer Tierhaltung informiert, ohne tierseuchenrechtliche Konsequenzen. Die BVD-Ampel wird es ab 1. November 2026 nicht mehr geben.
Ab 1. November 2026 wird auf der TVD für jeden Betrieb ein tierseuchenrechtlich verbindlicher Status ersichtlich sein, der ebenfalls mit einer Farbe gekennzeichnet ist. Diese Status leitet sich aus der aktuellen Ampelfarbe ab:
Betriebe mit einem 🟢 vernachlässigbaren BVD-Risiko erhalten den BVD-Status 🟢 BVD-frei.
Betriebe mit einem 🟠 mittleren BVD-Risiko erhalten den BVD-Status 🔴 Nicht BVD-frei.
Betriebe mit einem 🔴 hohen Risiko erhalten den BVD-Status 🔴Nicht BVD-frei.
Betriebe, die einer BVD-Sperre unterliegen, erhalten den BVD-Status 🔴Nicht BVD-frei-gesperrt.
Tierverkehr:
BVD-freie Betriebe unterliegen keinen speziellen Einschränkungen im Tierverkehr.
BVD-nicht-freie Betriebe dürfen Tiere ausschliesslich zur direkten Schlachtung liefern. Eine Abgabe an andere Tierhaltungen ist nur möglich, wenn das Tier auf BVD untersucht wird.
BVD-gesperrte Tiere unterliegen einer Sperre 1. Grades und dürfen grundsätzlich keinen Tierverkehr haben.
Was ist zu beachten:
Der BVD-Status jedes Betriebes ist auf der TVD und auf dem aus der TVD generierten und ausgedruckten Begleitdokument ersichtlich.
BVD-freie Betriebe müssen darauf achten, nur Tiere aus BVD-freien Tieren zu übernehmen, ansonsten verlieren sie automatisch den Status BVD-frei.
Soll ein Tier aus einem BVD-nicht-freien Betrieb in eine andere Tierhaltung verstellt werden, muss dieses auf BVD-Virus (weibliche Tiere über 8 Monate zusätzlich BVD-Antikörper) untersucht werden. Die Kosten für die Untersuchung müssen durch den Tierhalter getragen werden.
Detaillierte Informationen sind hier zu finden: https://www.blv.admin.ch/de/bvd-ausrottung
Um den Tierbestand gesund zu halten und die Einschleppung von Seuchen zu verhindern, sind die Biosicherheitsmassnahmen einzuhalten. Informationen dazu finden Sie auf der Seite www.gesunde-nutztiere.ch
Veterinäramt Schaffhausen