Schaffhauser Bauernverband beantragt Notfallzulassung für gebeiztes Rapssaatgut
Der Schaffhauser Bauernverband hat beim zuständigen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), Zulassungsstelle Pflanzenschutzmittel, gestützt auf Art. 90 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) eine befristete Notfallzulassung für die Einfuhr und Verwendung von insektizidbehandeltem Rapssaatgut beantragt. Ziel ist es, den zunehmenden Befallsdruck durch den Rapserdfloh wirksam einzudämmen und die Aussaat 2026 abzusichern.
Rapsanbau unter wachsendem Druck
Der Rapsanbau in der Schweiz steht zunehmend unter Druck. Insbesondere die Larven des Rapserdflohs verursachen im Herbst erhebliche Schäden an den jungen Pflanzen. Die Folge sind lückenhafte Bestände und empfindliche Ertragseinbussen.
Mit dem Wegfall neonicotinoidhaltiger Saatbeizmittel ist ein zentrales präventives Instrument entfallen. Die aktuell verfügbaren Alternativen erweisen sich in der Praxis als unzureichend, um die Kultur wirksam zu schützen.
Zunehmende Resistenz und steigende Umweltbelastung
Die Bekämpfung erfolgt derzeit hauptsächlich über wiederholte Insektizidbehandlungen im Feld, insbesondere mit Pyrethroiden. Deren Wirkung nimmt aufgrund zunehmender Resistenzentwicklung deutlich ab. Gleichzeitig ist der wiederholte Einsatz dieser Wirkstoffe mit einer Belastung für die Umwelt verbunden.
Unter den aktuellen Bedingungen kann ein ausreichender Schutz der Kultur nicht mehr gewährleistet werden. Es drohen Ertragsausfälle sowie ein Rückgang der Anbauflächen. Damit gerät auch die inländische Versorgung mit pflanzlichen Ölen unter Druck – eine Entwicklung, die die über Jahrzehnte aufgebaute Bedeutung des Rapsanbaus in der Schweiz infrage stellt.
Saatgutbeizung als gezielte Massnahme
Vor diesem Hintergrund beantragt der Verband eine Notfallzulassung für das Produkt «Buteo Start» mit dem Wirkstoff Flupyradifuron. Die Saatgutbeizung ermöglicht eine gezielte Bekämpfung des Rapserdflohs bereits in der frühen Entwicklungsphase der Pflanzen, insbesondere während der larvalen Schadphase im Herbst.
Im Vergleich zu flächigen Spritzbehandlungen stellt sie eine verhältnismässige Massnahme dar, da der Wirkstoff direkt an der Pflanze wirkt und der Bedarf an zusätzlichen Insektizidapplikationen reduziert werden kann.
Erfahrungen aus dem In- und Ausland
Der Wirkstoff Flupyradifuron ist in anderen Ländern, etwa in Deutschland, bereits zugelassen, unter anderem im Zuckerrübenanbau. Auch in der Schweiz liegen Erfahrungen aus Notfallzulassungen in anderen Kulturen vor.
Diese zeigen eine verbesserte Wirkung gegen relevante Schädlinge sowie eine Reduktion zusätzlicher Pflanzenschutzmassnahmen. Daraus ergibt sich ein konkretes Potenzial für den Einsatz im Rapsanbau unter den aktuellen Bedingungen.
Voraussetzungen für Notfallzulassung erfüllt
Für die beantragte Verwendung von insektizidbehandeltem Rapssaatgut wurde dem BLV eine Referenzbewilligung aus einem EU-Mitgliedstaat eingereicht. Damit sind die Voraussetzungen gemäss Art. 90 PSMV für die Einfuhr und Verwendung von behandeltem Saatgut grundsätzlich gegeben.
Signal für weitere Initiativen
Mit dem Antrag will der Verband nicht nur eine kurzfristige Lösung für die kommende Aussaat erreichen, sondern auf die zunehmenden Herausforderungen im Schweizer Rapsanbau aufmerksam machen. Angesichts der landesweit angespannten Situation erachtet es der Schaffhauser Bauernverband als wichtig, dass die Problematik rund um den Rapsanbau und die Versorgungssicherheit im Bereich pflanzlicher Öle weiterhin aktiv thematisiert werden.
Der Verband begrüsst deshalb, wenn sich weitere Organisationen und Akteure der Branche in die Diskussion einbringen und den Handlungsbedarf gegenüber Politik und Behörden unterstreichen.
Kontakt für Rückfragen:
Schaffhauser Bauernverband, Geschäftsführerin Lara Jäckle – Winzeler, Tel. 079 868 86 64, sekretariat@schaffhauserbauer.ch